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Sicherheitskonzept Corona

Info des Bayerischen Schullandheimwerkes (vom 30.08.2021)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hier die Sonderregelung für Jugendherbergen und Schullandheime in Ergänzung zur 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Juni 2021.

 

Wie erfolgt die Belegung von Gruppen bzw. Schulklassen?“

Die Bayerische Staatsregierung (namentlich das Bayerische Gesundheitsministerium) hat in einer Ergänzung zur 13. Bayerischen Infektions­schutz­maßnahmen­verordnung vom 5. Juni 2021 (§ 16) festgelegt, dass für Jugendherbergen, Schullandheime und andere Beherbergungs­betriebe eine Inzidenz-unabhängige Sonderregelung bei der Belegung der Zimmer gilt.

Diese besagt: „Besteht eine persönliche und inhaltliche Verbindung zwischen den Gruppenmitgliedern (also eine Schulklasse, ein Verein, ein Trainingslager, etc.) dürfen alle Mitglieder dieser Gruppe ohne Wahrung der Abstandsregelung in einem Mehrbett-Zimmer/einer Wohneinheit untergebracht werden. Diese Gruppe gilt als ein Hausstand.

 

Genesene und vollständig Geimpfte werden bei der Belegung hinzugerechnet. Diese Personen können zusätzlich in diesem Mehrbett-Zimmer / dieser Wohneinheit untergebracht werden, auch wenn sie nicht zu der Gruppe gehören.“*

 

Eine der Voraussetzungen hierfür ist, dass jeder Übernachtungsgast ohne Rücksicht auf die 7-Tage-Inzidenz vor Ort bei seiner Ankunft einen Testnachweis vorlegen kann und dass in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr Gäste zusätzlich für jede weiteren 72 Stunden eines Testnachweises bedürfen. Die Testnachweispflicht entfällt ab dem 15. Tag der abschließenden Impfung.

 

Bei der Zimmerbelegung genießen unsere Gäste im Moment ein wenig mehr „Beinfreiheit“, denn aufgrund der aktuellen Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen können wir nicht alle Betten nutzen.

 

So regeln wir das …

  • Übernachtungen in Mehrbettzimmern sind in jedem Fall für Gäste möglich, die zu einem Haushalt gehören, Partner in Ehegemeinschaften bzw. in nicht ehelichen Lebensgemeinschaften bzw. in gerader Linie miteinander verwandt sind (z.B. Geschwister).
  • Die Mehrbett-Zimmer in unseren Häusern können gleichzeitig an Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen.

Inzidenz unter 50 = 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten

Inzidenz zwischen 50 und 100 = 10 Personen aus max. drei Haushalten

 

Das Gesundheitsministerium hat festgelegt, dass ab sofort aus infektiologischer Sicht eine Erweiterung der Zimmer-/Unterkunftsbelegung um geimpfte und genesene Personen vertretbar ist. Vollständig Geimpfte oder genesene Personen dürfen zusätzlich zu den o.g. Personen unter­gebracht werden.

 

Dr. Jürgen Stammberger

Geschäftsführer

Bayerisches Schullandheimwerk

Vorbemerkung

 

Dieses Sicherheitskonzept basiert auf den Handlungsempfehlungen für Bayerische Schullandheime im Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19).

Hygiene- und Schutzkonzepte, Arbeitsschutzstandards sowie Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsan­weisungen wurden zusammen mit den Pächtern angepasst. Es werden Unterweisungen zu Schutzmaßnahmen durchgeführt und Verhaltensregeln aufgestellt.

 

Zudem gelten für den Schullandheimaufenthalt der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte/Be­gleitpersonen die vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der jeweiligen Schu­le aufgestellten Regeln im Umgang mit dem Virus.

 

Aktuelle Änderungen im Hinblick auf die coronabedingten Maßnahmen werden in dieses Sicherheitskonzept zeitnah eingearbeitet.
Für Gäste ist immer die zum Zeitpunkt des Aufenthalts auf dem Schauerhaus gültige Fassung verbindlich.

Allgemeines

 

Es gelten die allgemeinen Sicherheitsregeln, die aktuell auch im öffentlichen Raum angewandt werden.

 

  • Ausreichend Abstand zu anderen Personen halten (mindestens 1,50 m).
  • Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife (mindestens 20 bis 30 Sekunden).
  • Körperkontakte vermeiden (z.B. Umarmungen und Händeschütteln).
  • In die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch niesen oder husten. Das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen.
  • Hände vom Gesicht fernhalten.
Hinweisschild Abstand Virus

Informationen für Gruppen vor der Anreise

  • Vor der Anreise wird das "Sicherheitskonzept im Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)" mit den Anlagen für die Zimmerbelegung an Lehrkräfte, Gäste, Eltern und Betreuer versandt.
  • Die Lehrkräfte und Betreuer verpflichten sich zu der Herausgabe einer Teilnehmerliste mit Angabe von Name und Telefonnummern der Gäste zur Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten. Dieses ist bei der Anreise mitzubringen.

 

Informationen für Gruppen bei der Anreise (Gästeeinweisung)

  • Gäste und Beschäftigte tragen im Schauerhaus generell Mund-Nase-Schutz.
  • Bei der Anreise werden Erkrankungen, akute Krankheitssymptomen und sonstige gesundheitlichen Gefährdungen abgefragt.
    • Gäste mit Krankheitssymptomen sollten gar nicht anreisen.
    • Die Hausleitung wird Gäste mit typischen Krankheitssymptomen nicht im Haus aufnehmen.
  • Zu den üblichen Gästeinformationen mit Hinweisen zur Einhaltung der Nachtruhe etc., wird über besonderen Hinweise mit Bekanntgabe der Schutzmaßnahmen und Änderungen gegenüber dem regelmäßigen Schullandheimbetrieb informiert.
    • keine Reinigung der Zimmer durch das Haus während der Belegung, Änderungen in der Essensausgabe, Mitteilung der Desinfektionsmaßnahmen, etc.
    • Hinweise auf Hygienestandards
    • Verhaltensregeln deutlich kommunizieren
    • "Corona-Ansprechpartner" benennen
    • Kontrolle der Einhaltung der Schutzmaßnahmen durch das Hauspersonal kommunizieren.
Mund-Nase-Masken
Abstand halten hilft
Hand-Deinfektion

Allgemeine Regelungen / Rezeption / Kiosk

  • Abgesehen von der Einnahme von Mahlzeiten, während der Unterrichts- und Seminareinheiten und in den Schlafräumen, sind im Schullandheimgebäude Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen.
  • Aufstellen von Desinfektionsspendern im Seminarbereich, im Foyerbereich und vor dem Speisesaal. Zusätzlich in den Schlafbereichen im Flur.
  • Es wird ein Abstand zwischen den Beschäftigten untereinander und gegenüber den Gästen eingehalten (mindestens 1,50 m).
  • Es gibt Personen-Leitsysteme für Treppen und Gänge zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m.
  • Im Kiosk können Mund-Nase-Schutz Masken erworben werden.
    Verhaltenshinweise sind überall gut sichtbar angebracht.
  • Alle Räume sollen möglichst häufig gelüftet werden.
    • Regelmäßiges Stoßlüften in allen Räumen wird durch Personal und Gäste durchgeführt.
  • Freiluftaktivitäten der Gäste sind zu präferieren.
  • Automatische Türen können gemäß Brandschutzkonzept offen gehalten werden.
    Zutritte / Eintritte von Dritten sind reglementiert (angelehnt an das allgemeine Sicherheitskonzept).
  • An der Rezeption wird die Glasscheibe nur für einen Spalt zur Durchreiche geöffnet.
  • Rechnungen werden kontaktfrei zugestellt, Bezahlung nur per Überweisung
  • Prospekte und Postkarten werden nur im Kiosk herausgegeben.
  • Wichtige Informationen sind gut sichtbar an zentralen Stellen angebracht (Verhaltensregeln, Telefonnummern, Händewaschanleitungen, Verhalten in Sanitäreinrichtungen - sofern keine Nasszellen in den Schlafräumen etc.).
  • Der Tischtennisraum und die Disco im Untergeschoss sind gesperrt.
  • Die Gemeinschaftswaschräume und -duschen werden mit einem Zeitkonzept und den entsprechenden Abstandsregeln genutzt. Händewaschanleitungen sind vorhanden.
  • Bei einem Toilettengang sollen vorrangig die in den Schlafbereichen zugeordneten Toiletten möglichst einzeln genutzt werden.
  • Aufzeichnung der Reinigung der Räume (Schlaf-, Büro-, Aufenthalts-, Küchen-, Klassen- und Seminarräume u.a.) einschließlich der pro Tag mehrmaligen Reinigung von Handläufen, Türgriffen, Lichtschaltern, Getränkeautomaten mit Leergutbehältern sowie weiteren Gegenständen, die öfter berührt werden (regelmäßige Desinfizierung).
  • Strikte Beachtung von Hygieneregeln bei der Arbeit mit der Schmutzwäsche.
  • In den Seminarräumen und Gängen stehen ausreichend Mülleimer mit Bedeckung zur Verfügung. Diese werden mehrmals am Tag durch das Hauspersonal entleert.
Hinweisschild Abstand 1,5m
Hände waschen

Übernachtung / Hygiene

  • Die Aufnahmekapazität beträgt grundsätzlich maximal die Hälfte der Vollbelegung.
  • Zimmerbelegung: Bei Mehrbettzimmern maximal die Hälfte der Betten im Zimmer, je nach Größe und entsprechend behördlicher Vorgaben.
  • Bei Unterbringung von Familienangehörigen, häuslicher Gemeinschaft oder im Rahmen der behördlich erlaubten "festen Zusammensetzung", ist eine Belegung auch über die geforderte Maximalzahl hinaus möglich.
  • In den Schlafräumen sollen sich jeweils nur die Gäste nach dem Belegungsplan aufhalten (Vermeidung von Durchmischung in den Zimmern).
  • Die Unterkunftsräume werden nach jeder Belegung gereinigt und desinfiziert .
  • Es befinden sich keine nicht wasch- oder desinfizierbaren Gegenstände auf den Zimmern.
  • In den Zimmern hängen Hinweise über regelmäßiges Lüften.
  • In jeder Zimmernasszelle ist wie auch in jedem Gemeinschaftswaschraum und jeder Toilette eine Anleitung zum richtigen Händewaschen angebracht.
Kind mit Mund-Nase-Maske

Verpflegung / Speiseräume

  • Beim Ein- und Ausgang zum Speiseraum ist ein Desinfektionsmittelspender vorhanden.
  • Es gibt keine Büfett-Selbstbedienung.
  • Die Gruppen nehmen das Essen versetzt ein (2 bis 3 Schichten).
  • Die Essensausgabe erfolgt zeitversetzt pro Gruppe regelmäßig im "Einbahnstraßenverkehr". Abstandsstreifen (1,50 m) und/oder Bodenmarkierungen verdeutlichen dies.
  • Die Ausgabe der Mahlzeiten erfolgt ohne Kontakt zwischen Gast und Personal. Die Glastrennwand an der Essensausgabe ist nur zur Durchreiche geöffnet.
  • Getränke werden auf den Tischen bereitgestellt.
  • Beim Servieren und Abräumen sind möglichst Hilfsmittel wie Tabletts oder Servierwagen zu nutzen.
  • Die Tische und Stühle stehen im erforderlichen Abstand und werden nach jeder Mahlzeit vom Hauspersonal gereinigt und desinfiziert.
  • Regelmäßiges Stoßlüften in den Speiseräumen.
Hinweisschild Abstand 1,5m

Klassen- und Seminarräume

  • Die Tische und Stühle werden so gestellt, dass der vorgeschriebene Abstand eingehalten wird.
  • Es gelten die Hinweise zur Einhaltung des Infektionsschutzes des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Einzeltische und frontale Sitzordnung.
  • Regelmäßiges Stoßlüften durch die Gruppe und mehrmals tägliches Desinfizieren der Räume durch das Hauspersonal.
  • Die Pausen und Auszeiten werden zeitversetzt unter Aufsicht der Leiter durchgeführt.
  • Für den Aufenthalt erhält die Klasse/Gruppe einen nur dieser Gemeinschaft zugewiesenen Raum. Dort sollte auch die Freizeit verbracht werden, falls kein Ausflug oder eine Wanderung im Freien möglich ist.

 

Aufenthalt außerhalb des Schullandheimgebäudes

  • Ein möglichst langer Aufenthalt der Gäste im Freien zu Sport, Spiel oder Wanderung sind ausdrücklich erwünscht.
  • Die nicht gesperrten Spiel-, Freizeit- und Sportanlagen des Schullandheims dürfen nach den allgemein gültigen derzeitigen Regeln betreten und benutzt werden.
Kind mit Mund-Nase-Maske

Externe Kontakte im Schullandheim

  • Die Anzahl der Besuche einer Gruppe bzw. einzelner Personen im Schullandheimgebäude sind auf ein Minimum zu begrenzen.
  • Die Kontaktdaten aller externen Besucher sind zu dokumentieren (zur Nachverfolgung von Kontaktketten).
  • Schullandheim fremde Personen (Lieferanten, Honorarkräfte, etc.) werden in die aktuellen, betriebsspezifisch getroffenen Maßnahmen einbezogen. Sie tragen im Schullandheim ebenfalls einen Mund-Nase-Schutz.

 

 

 

Personal

  • Durch technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen sorgt sich die Hausleitung um die Sicherheit und Gesundheit aller sich im Schullandheim aufhaltenden Personen.
  • Die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz sind der aktuellen Situation angepasst.
  • Die Beschäftigten wurden und werden regelmäßig zu den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln unterwiesen.
  • Der Personaleinsatz ist so geplant, dass eine Mischung der Teams in den Bereichen Küche, Reinigung und Rezeption möglichst vermieden wird.
Erwachsener mit Mund-Nase-Schutz FALSCH
Erwachsener mit Mund-Nase-Schutz FALSCH
Schweinsteigers

Stand: 18.05.2020

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