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Barrierefreiheit

Zusammenfassung der Inhalte in einfacher Sprache:

Wir wollen, dass alle Menschen unsere Internet-Seite gut benutzen können.

Das nennt man Barrierefreiheit.

 

Manche Teile von unserer Seite sind noch nicht barrierefrei.

 

Einige Beispiele:

Bilder haben manchmal keinen erklärenden Text.
Einige Formulare sind nicht gut bedienbar.
Manche Dokumente können nicht gut vorgelesen werden.
Wir arbeiten daran, diese Probleme zu verbessern.

 

Wenn Sie Probleme haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@schauerhaus.de.
Wir melden uns dann bei Ihnen.

Der Schullandheimverein Rosenheim e.V. ist bemüht, seine Website https://www.schauerhaus.de im Einklang mit § 12a des Behinderten­gleichstellungs­gesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der oben genannten Domain veröffentlichten Inhalte.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist derzeit nur teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Nicht alle Bilder und Grafiken verfügen über eindeutige Alternativtexte.
  • Einige Formularelemente sind nicht ausreichend mit programmatisch ermittelbaren Beschriftungen versehen.
  • Nicht alle Bedienelemente weisen einen zugänglichen Namen auf, der dem sichtbaren Namen entspricht.
  • PDF-Dokumente sind bislang nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet.

Begründung

Wir arbeiten schon daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern. Aufgrund der Vielzahl von Inhalten konnten noch nicht alle Anpassungen umgesetzt werden. Für besonders komplexe interaktive Anwendungen sowie historische Inhalte (vor Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsanforderungen erstellt) prüfen wir derzeit, inwiefern eine Anpassung ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist (§ 12a Abs. 6 BGG).

 

Geplante Maßnahmen und Zeitplan

Folgende Verbesserungsmaßnahmen sind derzeit konkret vorgesehen:

  • Optimierung der Tastaturbedienung
  • Ergänzung fehlender Alternativtexte
  • Überarbeitung bestehender PDF-Dokumente

Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung noch in Arbeit.

 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 erstellt. Grundlage war eine Selbstbewertung anhand der Kriterien der WCAG 2.1 (Stufe AA).

 

Feedback und Kontakt

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit unserer Website haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir freuen uns über Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Mängel schnellstmöglich zu beseitigen.

 

Kontakt:

Schullandheimverein Rosenheim e.V.

Goldbachweg 11, 83026 Rosenheim

E-Mail info@schauerhaus.de

 

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Auffassung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von https://www.schauerhaus.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte außergerichtlich zu lösen.

 

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53, 10117 Berlin

Telefon: 030 185272805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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